Arbeitsanweisungen

Im Folgenden werden zu den wichtigsten Themen der Mitgliederverwaltung die entsprechenden Vorgehensweisen beschrieben, die seitens der Verwalter aus den Sparten bitte befolgt werden.

Neue Vereinsmitglieder aufnehmen

Neue Mitglieder haben grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten, dem Verein beizutreten.

Nutzt das Neumitglied den Onlineantrag zur Mitgliedschaft, so kann seitens der Sparte nur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags geleistet werden.

Nutzt das Mitglied das Beitrittsformular von der Internetseite des BSV Kisdorf, so kann seitens der Sparte die Erfassung der Daten erfolgen (-> Neuanlage eines Mitglieds). Dabei ist das Formular als Foto oder als gescanntes Dokument den Mitgliedsdaten unter der Dateiablage beizufügen. 

Der Vorstand ist über das neue Mitglied zu informieren (E-Mail an Vorsitzender@bsv-kisdorf.de)

Aktuelle Mitglieder in einer Sparte aufnehmen

Aktuelle Mitglieder, die schon in einer Sparte des BSV Kisdorf aktiv sind, können auch in weitere Sparten eintreten.

Hierzu sollte das Beitragsformular genutzt werden. Das Mitglied füllt dieses aus und kann es an die Sparte übergeben. Die Sparte kann das Mitglied bearbeiten und die Mitgliedschaft ergänzen. Weiterhin ist der Zusatzbeitrag als Zusatzleistung zu ergänzen und in den individuellen Feldern die neue Sparte unter „aktive Sparten“ einzutragen.
Das Formular ist als Foto oder gescanntes Dokument der Dateiablage zuzufügen.
Der Vorstand ist über die neue Mitgliedschaft in der Sparte zu informieren (E-Mail an Vorsitzender@bsv-kisdorf.de).

Kündigung durch ein Mitglied

Laut Satzung des BSV Kisdorf ist eine Kündigung vom Mitglied gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.

Der Vorstand wird die Datenpflege nach Annahme der Kündigung vornehmen. Die Sparten nehmen bzgl. einer Kündigung keine Änderungen an den Mitgliedsdaten vor.

Änderung von Mitgliedsdaten

Informiert ein Mitglied die Sparte über Änderungen von Daten wie z.B. Anschrift, Telefon oder E-Mail-Adresse, so kann die Sparte hier bei der Änderung über die APP das Mitglied unterstützen oder die Daten selbst über die APP oder einen Browser ändern.
Änderungen zur Mitgliedschaft sind nur durch die Sparte vorzunehmen, wenn es um neue Mitgliedschaften handelt. Beendigungen einer Mitgliedschaft (Verein oder Sparte) kann nur der Vorstand vornehmen.
Ebenso sind Änderung der Beiträge nur durch zulässig bei der Aufnahme der Mitglieder in den Verein oder die Sparte. Beitragsänderungen sind in jedem Fall bem Vorstand mitzuteilen.
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